- Der Mieter übernimmt das Mietobjekt (Fahrrad, E-Bike, E-Scooter) inklusive Zubehör in einwandfreiem technischen und gebrauchsfertigen Zustand und hat es dem Vermieter nach Vertragsablauf im selben Zustand zurückzugeben. Vorab bestehende Mängel am Mietobjekt müssen unverzüglich, jedoch spätestens nach 30 Minuten angezeigt werden.
- Das Fahren mit dem Fahrrad erfolgt generell auf eigene Gefahr. Es besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht für den Vermieter gegen Unfallschäden, Gebrauchsschäden noch Schäden durch Diebstahl. Sämtliche durch das Fahrrad oder an demselben hervorgerufenen Schäden und Nachteile gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters, der während der Mietdauer die volle Verantwortung für das Mietobjekt trägt.
- Die Mitnahme des Fahrrades in den Sand bzw. an den Strand und das Fahren am Strand ist ausdrücklich für alle von uns vermieteten Fahrzeuge untersagt, auch für Mountainbikes! Das Fahren durch Meerwasser oder gar waschen des Fahrrades mit Meerwasser erfordert eine aufwändige Komplett-Reinigung mit Mindestkosten von 80 € pro Fahrzeug.
- Das Fahren auf unbefestigten Strassen und im Gelände ist nur mit unter dem Tarif „Mountainbike“ vermieteten Fahrrädern erlaubt. Der sachgemäße oder übliche Gebrauch von Fahrrädern, auch Mountainbikes, beinhaltet in keinem Falle Schäden am Fahrrad.
- Reifenpannen durch Punktierung oder Schnitte entstehen durch die spezifische Streckenführung des Mieters. Für Pannenhilfe und Pannenbehebung, auch außerhalb unserer Geschäftsräume, kann eine angemessene Kostenpauschale erhoben werden.
- Der Mieter haftet bei Verlust oder Diebstahl für alle auf dem Mietvertrag angeführten Fahrräder – auch wenn die Fahrräder abgesperrt, bewacht oder eingesperrt waren.
- Polizeiliche Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Es besteht außerhalb des Stadtgebiets Helmpflicht für Radfahrer beim Befahren von öffentlichen Strassen.
- Für eine Vertragsverlängerung benötigt der Mieter die Zustimmung des Vermieters. Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Leihrades kann der Vermieter die Miete für die verbleibenden Tage einbehalten.
- Der Mieter erklärt sich bereit und im Moment der Übergabe finanziell imstande, entstandene Schäden unverzüglich zu begleichen. Im Fall von Totalverlust/Diebstahl erkennt der Mieter die Schadenshöhe gemäß ausliegender und veröffentlichter Restwert-Schadensliste an.